Geschäftsübernahmegelegenheit eines Damen-Wellness-Studio´s

Die beabsichtigte Geschäftsveräußerung erfolgt ausschließlich aus familiären Gründen.

 

Für die Geschäftsübernahme ist ein Ablösekapital in Höhe von 125.000,00 € erforderlich, was in etwa 50 % unseres damaligen und im Jahr 2003 benötigten Investitionsvolumens entspricht. Mit diesem Ablösebetrag geht die komplette und hochwertige Geschäftsausstattung – d. h. der gesamte Studiogerätepark und auch alle sonstigen Einrichtungsgegenstände wie Studioküche, Theke, Büroausstattung usw. usw. – in das Eigentum des künftigen Studiobetreibers über und natürlich wurde in diesem Betrag auch der finanziell sehr aufwendige Aufbau unseres weit über 500 Personen zählenden Kundenstammes berücksichtigt.

 

 

Des weiteren bieten wir unserem Geschäftsnachfolger eine intensive und kostenfreie Einarbeitungsphase über mehrere Monate hinweg (bis max. ½ Jahr) die durch  die beiden Studioleiterinnen sichergestellt wird.

 

Auch hinsichtlich der künftigen Mietzahlungen für die ca. 400 qm großen Geschäftsräume bieten wir eine wirklich supergünstige Regelung an, sodass wir bspw. die Räumlichkeiten während der Einarbeitungsphase mietfrei überlassen würden ( natürlich gehen die laufenden Unterhaltskosten w. z. B. Strom / Wasser / Abwasser zu Lasten des Geschäftsnachfolgers) und nach Beendigung der mietfreien Zeit würden wir uns mit einer sehr günstigen Staffelmietvereinbarung einverstanden erklären, die mit einem äußerst günstigen Mietpreis beginnt und sich dann Jahr für Jahr unter Berücksichtigung einer Mietpreisobergrenze steigert. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass sich die monatlichen Mietbelastungen der weiteren Geschäftsaufwärtsentwicklung anpassen, was wir übrigens nur deshalb anbieten können, da sich die Geschäftsräume in unserem Eigentum befinden.

 

Als weiteres Entgegenkommen würden wir auf Wunsch unserem Geschäftsnachfolger auch ein vertraglich vereinbartes Ankaufsrecht für einen evtl. späteren Ankauf des Gewerbeanwesens einräumen, wobei wir hinsichtlich des Objektkaufpreises ebenfalls Sonderkaufpreiskonditionen einräumen würden, die weit unter dem tatsächlichem Objektwert liegen würden.

 

Des Weiteren wäre natürlich die Eingliederung einer physiotherapeutischen Abteilung das Non plus Ultra für diesen Studiobetrieb, denn die räumlichen Voraussetzungen wären zweifelsfrei gegeben und vorhanden. Wir führten in der Vergangenheit auch bereits Gespräche mit den örtlichen Krankenkassen, doch müssten natürlich die personellen Voraussetzungen für die Ausübung solcher Tätigkeiten geschaffen werden.

 

Überlegenswert wäre natürlich auch noch, ob der Geschäftsnachfolger unseres Studiobetriebes eine Ausweitung auf die Männerwelt vollzieht, denn bislang handelt es sich mehr oder weniger und mit Ausnahme des Saunabereiches und des Solarienbereiches um ein reines Damen-, Fitness-, Wellness- und Beautystudio, was natürlich ebenso zu einer deutlichen Umsatzsteigerung beitragen würde.

 

Und hier noch ein ganz kleiner Einblick in unser Anwendungs- u. Behandlungsspektrum. . .

 

 

 

 

 

 

 

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